Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der Sabrina Pils-Matiasek e.U. (nachfolgend „Auftragnehmerin”) und Unternehmern im Sinne des UGB (nachfolgend „Auftraggeber”).
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn diese ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
Vertragsgegenstand
Die Auftragnehmerin erbringt insbesondere folgende Leistungen:
- AI-Governance- und Compliance-Leistungen
- Automatisierungs- und KI-Agenten-Integration
- Begleitungs-Retainer
- Digitale Produkte
- Revenue-System-Architektur
- Strategieberatung
- Technische Implementierung
- Workshops
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
Es wird kein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg geschuldet.
Leistungserbringung und Subunternehmer
Die Auftragnehmerin ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Subunternehmer heranzuziehen.
Die Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber verbleibt bei der Auftragnehmerin.
Die Leistung kann durch die Auftragnehmerin selbst oder durch beauftragte Dritte erbracht werden.
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge vollständig und rechtzeitig bereitzustellen.
Er hat interne Entscheidungsprozesse so zu gestalten, dass Verzögerungen vermieden werden.
Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen. Daraus entstehender Mehraufwand kann gesondert verrechnet werden.
Vergütung und Zahlungsbedingungen
Projektleistungen
50 % Anzahlung bei Beauftragung. Der Restbetrag ist gemäß Angebot vor Übergabe oder entsprechend vereinbartem Projektfortschritt fällig.
Retainer
Die vereinbarte monatliche Vergütung ist jeweils im Voraus fällig.
Zahlungsziel beträgt 14 Tage netto ab Rechnungsdatum.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 456 UGB. Zusätzlich ist die Auftragnehmerin berechtigt, ihre Leistungen bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen.
Abnahme bei Werkleistungen
Sofern eine Werkleistung vereinbart wurde, gilt diese als abgenommen, wenn:
- der Auftraggeber die Leistung freigibt oder
- innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe keine wesentlichen Mängel schriftlich gerügt werden.
Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
Änderungen des Leistungsumfangs (Change Requests)
Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
Zusätzlicher Aufwand wird gesondert verrechnet.
Haftung
Die Auftragnehmerin haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.
Bei leichter Fahrlässigkeit – außer bei Personenschäden – ist die Haftung auf die Höhe der jeweiligen Auftragssumme begrenzt.
Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben unberührt.
Keine Erfolgsgarantie
Die Auftragnehmerin schuldet die vereinbarte Leistungserbringung, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
Der Projekterfolg hängt maßgeblich von der Mitwirkung des Auftraggebers sowie von externen Faktoren ab.
Einsatz von KI-Systemen und Drittanbietern
Im Rahmen der Leistungserbringung können KI-Systeme, Automatisierungstools sowie Drittanbieter-Software eingesetzt werden.
Die Auftragnehmerin haftet nicht für:
- Verfügbarkeit externer Dienste
- Leistungsänderungen von Drittanbietern
- technische Ausfälle außerhalb ihres Einflussbereichs
Die Leistungserbringung stellt keine Rechtsberatung im Sinne anwaltlicher Tätigkeit dar.
Datenschutz
Sofern personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt dies gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen.
Soweit erforderlich, wird eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art 28 DSGVO abgeschlossen.
Geistiges Eigentum
Sämtliche Konzepte, Methoden, Frameworks, Dokumentationen, Systeme und Unterlagen bleiben geistiges Eigentum der Auftragnehmerin.
Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht im vertraglich vereinbarten Umfang.
Eine Weitergabe oder Vervielfältigung ist ohne schriftliche Zustimmung unzulässig.
Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, insbesondere Naturkatastrophen, behördliche Maßnahmen, IT-Ausfälle außerhalb des Einflussbereichs oder Ausfälle von Drittanbietern, berechtigen zur angemessenen Anpassung von Fristen.
Vertragsdauer und Kündigung
Projektverträge enden mit Abschluss des vereinbarten Leistungsumfangs.
Retainer können mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Bereits erbrachte Leistungen sind im Falle einer vorzeitigen Beendigung vollständig zu vergüten.
Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit hinsichtlich aller im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen.
Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht.
Gerichtsstand ist Wien.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 2026 · Co-Systems, Sabrina Pils-Matiasek e.U. · Wien, Österreich